RankLokal
Ioan Serban
Iglinger Str. 10
86899 Landsberg am Lech
serban@ranklokal.de
Dokument
AGB
Stand
Oktober 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bedingungen für Website-Projekte und laufende Leistungen bei RankLokal.

1. Geltungsbereich und Anbieter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Ioan Serban, handelnd unter Ranklokal, Iglinger Str. 10, 86899 Landsberg am Lech (nachfolgend „Anbieter“), und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die in Ziffer 2 genannten Leistungen.

Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB), zum Beispiel auch Selbstständige und Freiberufler. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) schließt der Anbieter nicht. Mit der Annahme des Angebots bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer handelt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot, haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Leistungen

Der Anbieter erbringt insbesondere folgende Leistungen:

  • Gestaltung und technische Umsetzung von Websites, einschließlich einer technischen Grundlage für Suchmaschinen
  • Websites mit einer Zusatzfunktion (zum Beispiel Preisrechner, Anfrageformular oder einfache Online-Zahlung) und individuelle Webanwendungen (zum Beispiel Online-Terminbuchung, Kundenportale, Schnittstellen oder Automatisierungen)
  • Einrichtung von Konten und Diensten im Namen des Kunden, etwa eines Google-Unternehmensprofils oder der Google Search Console, soweit vereinbart
  • laufende Leistungen auf Servern des Anbieters, insbesondere den KI-Chatbot (Ziffer 12)

Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Preise und Beschreibungen auf der Website sowie Ergebnisse des Preisrechners sind unverbindliche Orientierungswerte und kein Angebot im Rechtssinn.

Domain, Hosting, Server, E-Mail-Postfächer und andere Dienste Dritter sind nicht Teil der Leistung des Anbieters, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist (Ziffer 11).

Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, etwa Platzierungen in Suchmaschinen, Besucherzahlen, Anfragen oder Umsätze, ist nicht geschuldet. Darauf haben Suchmaschinen, andere Anbieter und der Markt maßgeblichen Einfluss.

Der Anbieter darf zur Erfüllung des Vertrags Subunternehmer einsetzen, insbesondere für Backend- und KI-Leistungen. Er bleibt Ansprechpartner des Kunden und für deren Leistungen verantwortlich.

3. Vertragsschluss

Der Anbieter erstellt auf Anfrage ein individuelles Angebot mit Leistungsumfang und Festpreis. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot in Textform annimmt, zum Beispiel per E-Mail. Sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, kann es innerhalb von 30 Tagen angenommen werden.

4. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt alle für die Umsetzung nötigen Inhalte, Informationen und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereit, insbesondere Logo, Fotos und eine Beschreibung seines Unternehmens und seiner Leistungen oder eigene Texte. Fotos liefert der Kunde. Entwürfe und Zwischenstände prüft er zeitnah und gibt dem Anbieter Rückmeldung in Textform.

Verzögert sich das Projekt, weil der Kunde nicht oder nicht rechtzeitig mitwirkt, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Dadurch entstehenden Mehraufwand kann der Anbieter gesondert berechnen, wenn er den Kunden zuvor darauf hingewiesen hat.

Unterlässt der Kunde eine erforderliche Mitwirkung, kann der Anbieter ihm eine angemessene Frist setzen und erklären, dass er den Vertrag kündigt, wenn die Mitwirkung bis zum Ablauf der Frist nicht erfolgt (§ 643 BGB). In diesem Fall kann der Anbieter einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung verlangen (§ 645 Abs. 1 BGB).

Im Angebot genannte Zeiträume sind voraussichtliche Angaben, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich vereinbart.

5. Inhalte, Rechte Dritter und Rechtstexte

Der Kunde ist für die Inhalte seiner Website verantwortlich. Das gilt für Inhalte, die er selbst liefert, und für Texte, die der Anbieter für ihn erstellt, sobald der Kunde sie freigegeben hat.

Texte erstellt der Anbieter mit Unterstützung von KI-Werkzeugen auf Grundlage der Angaben des Kunden. Der Kunde prüft alle Texte vor der Veröffentlichung auf fachliche und inhaltliche Richtigkeit und gibt sie frei. Wünscht der Kunde keine KI-Unterstützung, liefert er die Texte selbst.

Der Kunde stellt sicher, dass er an allen gelieferten Inhalten, etwa Texten, Fotos, Logos und Marken, die erforderlichen Rechte besitzt und dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

Macht ein Dritter gegen den Anbieter Ansprüche wegen solcher Inhalte geltend, stellt der Kunde den Anbieter von diesen Ansprüchen einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

Der Anbieter erbringt keine Rechtsberatung. Rechtstexte wie Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Hinweise sowie die Einhaltung branchenspezifischer Vorgaben, etwa des Berufs- oder Werberechts, liegen in der Verantwortung des Kunden. Der Anbieter bindet die Rechtstexte technisch ein und teilt dem Kunden mit, welche Dienste auf der Website eingebunden sind, damit der Kunde sie in seiner Datenschutzerklärung berücksichtigen kann.

6. Preise und Zahlung

Es gilt der im Angebot vereinbarte Preis. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, ist bei Projektbeginn eine Anzahlung in der im Angebot genannten Höhe fällig. Den Restbetrag stellt der Anbieter nach Fertigstellung in Rechnung.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Anbieter kann die weitere Arbeit und laufende Leistungen nach vorheriger Ankündigung zurückhalten, bis die fälligen Beträge bezahlt sind.

Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gegenforderungen aus demselben Vertrag, insbesondere wegen Mängeln, bleiben davon unberührt.

7. Änderungswünsche und Zusatzleistungen

Der vereinbarte Preis umfasst den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang. Wünscht der Kunde darüber hinausgehende Leistungen, etwa zusätzliche Seiten oder Funktionen oder die Überarbeitung bereits freigegebener Entwürfe, nennt der Anbieter ihm vorab den Mehrpreis oder den voraussichtlichen Aufwand in Textform. Die Zusatzleistung wird erst nach Zustimmung des Kunden ausgeführt und gesondert berechnet.

8. Abnahme

Nach Fertigstellung stellt der Anbieter die Website oder Anwendung dem Kunden zur Prüfung bereit, in der Regel als Vorschau vor der Veröffentlichung. Entspricht sie im Wesentlichen dem Vertrag, erklärt der Kunde die Abnahme. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden; diese Mängel behebt der Anbieter im Rahmen der Mängelrechte.

Die Leistung gilt auch als abgenommen, wenn der Anbieter dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB).

Veranlasst der Kunde die Veröffentlichung der Website oder nutzt er die Anwendung im laufenden Betrieb und rügt er nicht innerhalb von 14 Tagen danach wesentliche Mängel in Textform, gilt die Leistung als abgenommen.

9. Launch-Garantie

Zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten gewährt der Anbieter bei Website- und Anwendungsprojekten eine Launch-Garantie: 30 Tage lang ab der Veröffentlichung behebt er technische Fehler und nimmt kleinere Anpassungen kostenlos vor. Kleinere Anpassungen sind Änderungen an bestehenden Texten, Bildern, Kontaktdaten und Details der Gestaltung, nicht dagegen neue Seiten, neue Funktionen oder eine Umgestaltung.

Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben von der Launch-Garantie unberührt. Nach Ablauf der 30 Tage berechnet der Anbieter Änderungen nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz; ein Wartungsvertrag ist dafür nicht nötig.

10. Mängelrechte

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

Mängelrechte bestehen nicht für Störungen, die ausschließlich darauf beruhen, dass der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter die Website, ihre Inhalte oder die Serverumgebung ohne Abstimmung mit dem Anbieter verändert hat.

Außerdem gilt:

  • Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme.
  • Kein Mangel liegt vor, wenn eine Störung ausschließlich auf Änderungen, Updates oder Ausfällen von Diensten Dritter (Ziffer 11) oder auf Browsern und Betriebssystemen beruht, die vom Hersteller nicht mehr unterstützt werden.
  • Diese Einschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, aus einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

11. Dienste Dritter und Konten des Kunden

Domain, Hosting, Server, E-Mail-Postfächer, Google-Dienste und andere Dienste Dritter schließt der Kunde in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ab, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde ist Inhaber dieser Konten und räumt dem Anbieter die für Einrichtung und Betreuung nötigen Zugriffsrechte ein. Er kann sie jederzeit wieder entziehen; entzieht er sie während eines Projekts, gilt Ziffer 4.

Diese Dienste sind nicht Teil der Leistung des Anbieters. Für ihre Verfügbarkeit, ihre Preise, ihre Bedingungen und ihre Einstellung sind allein die jeweiligen Anbieter verantwortlich. Für Drittsoftware, Plugins und Open-Source-Komponenten gelten deren Lizenzbedingungen.

Anpassungen, die durch Änderungen solcher Dienste nötig werden, sind nach Ablauf der Launch-Garantie Zusatzleistungen (Ziffer 7). Soweit nichts anderes vereinbart ist, sichert der Kunde seine Daten und Inhalte regelmäßig selbst, bei WordPress-Websites etwa über die Sicherungsfunktion seines Hosters.

12. KI-Chatbot und andere laufende Leistungen

Der KI-Chatbot und andere Leistungen, die auf Servern des Anbieters laufen, etwa Formular-Anbindungen, stellt der Anbieter für die Dauer des Vertrags bereit. Vergütung und Abrechnungszeitraum ergeben sich aus dem Angebot. Für Pilotkunden gelten die dort vereinbarten Sonderkonditionen.

Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, laufen diese Verträge auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Die Antworten des KI-Chatbots erzeugt ein KI-Modell automatisch. Der Anbieter richtet den Chatbot so ein, dass er auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Unterlagen antwortet. Er schuldet nicht, dass jede Antwort richtig, vollständig und aktuell ist. Der Chatbot ersetzt keine rechtliche, steuerliche, medizinische oder sonstige fachliche Beratung.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Unterlagen richtig und rechtmäßig sind und keine Informationen enthalten, die nicht öffentlich werden dürfen. Er nennt den Chatbot in seiner Datenschutzerklärung; die dafür nötigen technischen Angaben erhält er vom Anbieter.

Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie im Angebot vereinbart ist. Wartungsarbeiten sowie Störungen bei Server- oder KI-Anbietern können zu Unterbrechungen führen. Der Anbieter darf den Dienst vorübergehend sperren, wenn eine missbräuchliche Nutzung oder ein Sicherheitsrisiko vorliegt oder der Kunde trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen in Verzug ist. Er informiert den Kunden darüber unverzüglich.

Die monatliche Vergütung hängt auch von den Kosten der genutzten KI-Schnittstellen ab. Ändern sich diese, kann der Anbieter dem Kunden eine angepasste Vergütung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform anbieten. Stimmt der Kunde nicht zu, können beide Seiten den Vertrag zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens kündigen; bis dahin gilt die bisherige Vergütung.

Alle Rechte an der Software des Chatbots verbleiben beim Anbieter. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Recht, den Chatbot auf seiner Website zu nutzen. Nach Vertragsende deaktiviert der Anbieter den Chatbot und löscht die Unterlagen des Kunden, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

13. Nutzungsrechte und Referenzen

Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen, insbesondere Gestaltung, Code und Texten, ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung für eigene Zwecke. Dazu gehört das Recht, die Website selbst zu ändern oder von Dritten ändern zu lassen. Bis zur vollständigen Zahlung ist die Nutzung nur vorläufig und widerruflich gestattet. Auf Wunsch übergibt der Anbieter nach vollständiger Zahlung den Quellcode.

Eine Weitergabe, Lizenzierung oder ein Weiterverkauf der Arbeitsergebnisse an Dritte ist nicht gestattet. Zulässig ist die Übertragung zusammen mit dem Unternehmen oder einem abgrenzbaren Unternehmensteil, zu dem die Website gehört; der Erwerber übernimmt dann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.

Allgemeine Bestandteile, die nicht speziell für den Kunden entwickelt wurden, etwa wiederverwendbare Code-Bausteine, Vorlagen, Werkzeuge und Know-how, bleiben beim Anbieter, der sie weiter verwenden darf. Der Kunde erhält daran ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen seiner Website.

Der Anbieter darf den Namen des Kunden und die erstellte Website mit Link als Referenz nennen, etwa im Portfolio, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich.

14. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Rahmen einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter für den Verlust von Daten nur in Höhe des Aufwands, der zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre, wenn der Kunde seine Daten regelmäßig gesichert hätte (Ziffer 11).

Diese Haftungsregeln gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer des Anbieters.

15. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags. Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende. Zugangsdaten nutzt der Anbieter ausschließlich zur Vertragserfüllung.

Verarbeitet der Anbieter im Rahmen des Vertrags personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, etwa beim KI-Chatbot oder bei Zugriff auf Kundendaten in einer Anwendung, schließen die Parteien vorher einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Wie der Anbieter selbst mit personenbezogenen Daten umgeht, steht in seiner Datenschutzerklärung.

16. Laufzeit und Kündigung

Projektverträge enden mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen. Für laufende Leistungen gilt Ziffer 12.

Kündigt der Kunde einen Projektvertrag vor Fertigstellung ohne wichtigen Grund (§ 648 BGB), kann der Anbieter die vereinbarte Vergütung verlangen. Er muss sich jedoch anrechnen lassen, was er infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

17. Schlussbestimmungen

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Landsberg am Lech.
  • Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Oktober 2026